Unsere hoch motivierten Fahrlehrer besitzen eine hohe Fachkompetenz durch regelmäßige Weiterbildung. Die Gefahr ist gering, durch die Führerscheinprüfung zu fallen, da unsere Mitarbeiter ein geschultes Auge haben und durch ihre meist langjährige Erfahrung ihre Schüler gut einschätzen können. Schwächen werden kompensiert, Stärken herausgebildet.
Zusätzlich bieten wir zu unserem sonstigen Service eine kostenlose Online-Führerscheinprüfung mit den offiziellen Prüfungsfragen an, sodass Ihr Euch zu Hause gründlich und genau auf die Prüfung vorbereiten oder einfach Euer Wissen auffrischen könnt.
Wir sind preiswert, gründlich, freundlich und erfahren. Wir bilden die sicheren Verkehrsteilnehmer von morgen aus.
Theorie
Der theoretische Unterricht findet in unseren Räumlichkeiten an der Bümmersteder Tredde 20 in Oldenburg statt. Dort sind moderne Multimediageräte installiert, die den Lernstoff auf interessante und vielfältige Art vermitteln. Auch der Computer wird dort für das Lernen der Fragebögen eingesetzt.
Alles wird in lockerer und ruhiger Atmosphäre abgewickelt. Der Erfolg bestätigt unsere Bemühungen: Die Quote derer, die die Prüfung bei uns nicht bestehen, ist ausnehmend gering.
Theoretischen Unterricht bieten wir euch an zwei Tagen in der Woche, Montag und Donnerstag 18:30–20:00 Uhr an.
Vertraut Euch uns an, Ihr seid bei uns in guten Händen.
Lernen
Die theoretische Prüfung findet beim TÜV am PC statt, deshalb bieten wir Euch ein Lernprogramm an, mit dem Ihr online überall üben könnt. Ob zu Hause am PC oder unterwegs mit dem Handy.
Im Moment ist alles nur mit Abstand erlaubt und mit vorheriger Anmeldung für die Theoriestunden möglich, da die Anzahl der Teilnehmer begrenzt ist.
Fahrtraining
Das Fahrtraining findet in gewohnter Umgebung statt. Langsam wird der Fahrlehrer die Strecken ausbauen.
Eine Mindestanzahl von Fahrstunden gibt es nicht. Es liegt im Ermessen des Fahrlehrers, wie viele Fahrstunden Du zu absolvieren hast. Damit Du die notwendige Fähigkeit erlernen kannst, ein Kraftfahrzeug auch in schwierigen Situationen sicher zu führen.
Bei uns bist Du gut aufgehoben und das Autofahren wird das reinste Vergnügen!
Die Fahrerlaubnisklassen
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Klasse B
Mindestalter 18 / BF 17 / Einschluss: AM und L / Klasse alt 3
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
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Klasse B 96
Mindestalter 18 / BF 17 / Einschluss: Keine / Klasse alt 3
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
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Klasse B 197
Mindestalter 18 / BF 17 / Einschluss: AM und L / Klasse alt 3
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Klasse BE
Mindestalter 18 / BF 17 / Einschluss: Keine / Klasse alt 3
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
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Mofa
Prüfbescheinigung
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Klasse A
Mindestalter 24 / 21* / 20** / Einschluss: A2, A1, und AM / Klasse alt 1
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
* Mindestalter für diese dreirädrigen Kraftfahrzeuge 21 Jahre
** Bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A 2
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Klasse A 2
Mindestalter 18 / Einschluss: A1 und AM (oder A beschränkt vor 19.01.2013) / Klasse alt 1a
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt.
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Klasse A 1
Mindestalter 16 / Einschluss: AM / Klasse alt 1b
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
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Klasse AM
Mindestalter 16 / Einschluss: Keine / Klasse alt 4
- Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
- Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
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Klasse B 196
Motorradführerschein B196 - A1 (125ccm) mit Autoführerschein
Jetzt Autoführerschein "upgraden" und 125 cm³-Motorräder fahren.
Am 20.12.2019 hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf des BMVI zugestimmt. Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 (mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist) erleichtert. Dies ist bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, u.a. Österreich, möglich.
E-Leichtkrafträder und 125 cm³-Motorräder fahren ohne Prüfung
- Fahren nur in Deutschland
- Kein erleichterter Aufstieg auf Klasse A2 möglich
Ziel ist es, mehr Mobilität – insbesondere auch Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum wird so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr wird durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher. Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt daher das Führen von E-Leichtkrafträdern ein.
Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sind:
- Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
- Mindestalter von 25 Jahren
- Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich.
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Klasse L
Mindestalter 16 / Einschluss: Keine / Klasse alt 3
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
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Klasse T
Mindestalter 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) / 18 Jahre bei 60 km/h (bbH) / Einschluss: keine / Klasse alt 2
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).